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Wissen

So funktioniert ein EN590-Dieselkauf – Schritt für Schritt

Der Ablauf aus Sicht des Vermittlers – mit KYC und Sanktionsprüfung in jeder Phase.

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Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information. Er ist kein Angebot und keine Finanz- oder Rechtsberatung; ein Ergebnis oder eine Rendite wird nicht garantiert.

Was EN 590 bedeutet

EN 590 ist die europäische Norm für Dieselkraftstoff. Sie legt Eigenschaften wie Schwefelgehalt, Cetanzahl, Dichte und Flammpunkt fest. In der ersten Anfrage nennt der Käufer in der Regel Qualität, Menge, Lieferbedingungen (Incoterms) und Zielhafen.

Schritt 1: Anfrage und Kaufabsicht

Der Käufer sendet eine schriftliche Anfrage oder Absichtserklärung mit Produkt, Spezifikation, Menge, Lieferbedingungen, Ziel und Zeitrahmen. Als Vermittler prüfen wir zuerst, ob die Anfrage vollständig und realistisch ist.

Schritt 2: KYC und KYB auf beiden Seiten

Vor jeder Vorstellung legen Käufer und Verkäufer Unternehmensunterlagen, wirtschaftlich Berechtigte und Zeichnungsberechtigte vor. Wir prüfen, dass die Unternehmen existieren und unsere Ansprechpartner für sie handeln dürfen.

Schritt 3: Sanktionsprüfung und Herkunft

Jede Partei und gegebenenfalls das Schiff wird gegen die wichtigsten Sanktionslisten geprüft (zum Beispiel OFAC, EU, Vereinigtes Königreich, UN und Panama). Das Produkt muss eine dokumentierte, rechtmäßige Herkunft haben. Wir vermitteln keine Ware sanktionierter Herkunft, von sanktionierten Parteien oder über sanktionierte Länder und lehnen jedes Geschäft ab, dessen Herkunft nicht belegt werden kann.

Schritt 4: Angebot und Prüfung

Der Verkäufer erstellt ein Angebot mit Spezifikation, Menge, Preisbasis, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Begleitdokumente werden nach Möglichkeit beim Aussteller verifiziert und nicht ungeprüft übernommen.

Schritt 5: Vertrag

Käufer und Verkäufer verhandeln und unterzeichnen direkt einen Kaufvertrag. Er regelt Spezifikation, Mengentoleranz, Inspektion, Lieferung, Eigentumsübergang und Zahlung, häufig über ein Dokumentenakkreditiv oder ein anderes von beiden Banken vereinbartes Bankinstrument. Der Vermittler erwirbt kein Eigentum an der Ware.

Schritt 6: Inspektion und Lieferung

Ein unabhängiges Inspektionsunternehmen prüft Qualität und Menge bei der Verladung und, falls vereinbart, bei der Löschung. Die Lieferung erfolgt nach den vereinbarten Incoterms; Dokumente wie Konnossement sowie Qualitäts-, Mengen- und Ursprungszeugnisse werden gemäß Vertrag vorgelegt.

Schritt 7: Abschluss und Vergütung des Vermittlers

Nach Erfüllung erhält der Vermittler eine Provision auf Grundlage einer unterzeichneten Honorarvereinbarung sowie einer Nichtumgehungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung. Wir verlangen von Käufern oder Verkäufern niemals Vorauszahlungen.

Warnsignale

  • Forderungen nach Vorabgebühren vor Vertragsschluss
  • Dokumente, die beim Aussteller nicht verifiziert werden können
  • Druck, KYC oder Inspektion auszulassen
  • Unklare oder nicht dokumentierte Herkunft der Ware
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